Allgemeine Geschäftsbedingungen der Haidinger Gastro GmbH
1. Allgemein
1.1 Die Haidinger Gastro GmbH liefert und vermietet ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG). Die AGB gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich und in Schriftform mit uns vereinbart wurden.
2. Zahlung, Verzug und Verrechnung
2.1 Der offene Saldo der Schlussrechnung ist binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
2.2 Verrechnung Kinder nur bei Hochzeiten mit Full Package:
Kinder von 0-6 Jahren Cateringpauschale 5,00 € + Essen
Kinder von 7-12 Jahren Cateringpauschale 10,00 €
Getränkepauschale 8,00 € + Essen
Kinder ab 13 Jahren werden voll verrechnet
2.3 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen i.H.v. 2% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der EZB berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
2.4 Für alle Aufträge werden dem Auftraggeber die bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.
Weitere Schadensersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.
2.5 Bei einem Auftragsvolumen ab € 2.000,00 brutto, wird eine Anzahlung von 50 % erhoben, welche spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden muss.
2.6 Stornokosten:
3 Monate vor dem Event 25% der Auftragssumme
30 Tage vorher – 50% der Auftragssumme
14 Tage vorher – 70% der Auftragssumme
3 Tage vorher – 80% der Auftragssumme
Bei einer Stornierung innerhalb von 3 Tagen vor der Veranstaltung ist Haidinger Gastro GmbH berechtigt, die volle voraussichtliche Auftragssumme in Rechnung zu stellen.
2.7 Abgaben: Sollte eine Location der Haidinger Gastro GmbH eine Catererabgabe in Rechnung stellen, wird diese 1:1 an den Kunden weiterverrechnet.
2.8 Sollte Tischwäsche durch Kerzen, Deko etc. beschädigt werden, muss diese zum Einkaufspreis weiterverrechnet werden.
Sollten Gläser, Geschirr etc. mutwillig durch Gäste beschädigt werden, werden diese ebenfalls zum Einkaufspreis verrechnet.
3. Leistungsumfang
3.1 Zu den Leistungen des Auftragnehmers zählen insbesondere alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind.
3.2 Der genaue Gegenstand der Leistung ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.
3.3 Selbstverständlich bemühen wir uns, alle Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt der Kunde uns eine Toleranz von 60 Minuten ein.
4. Änderungen
4.1 Geringfügige Änderungen in unserem Speisen-Plan können saison- oder qualitätsbedingt auftreten.
5. Beanstandungen
5.1 Beanstandungen sind unverzüglich mündlich dem Veranstaltungsleiter bzw. dem Fahrer mitzuteilen. Bitte überprüfen Sie die Ware bei Ankunft auf Mängel und zeigen Sie diese sofort an. Sollte keine Beanstandung der Ware nach dem Eintreffen stattfinden, gilt die Ware als angenommen.
6. Angebot, Vertragsabschluss
6.1 Ein Vertragsabschluss kommt nur dann zustande, wenn dieser schriftlich niedergelegt und der Vertrag rechtswirksam unterschrieben ist. Vertragsänderungen und neue Angebote müssen schriftlich abgefasst und bestätigt werden.
7. Planung und Konzeption
7.1 Das Urheberrecht an allen von uns oder durch unsere Beauftragten erstellten Konzepte, Entwürfe, Grafiken, Zeichnungen und sonstige Unterlagen ist nicht übertragbar.
8. Haftung
8.1 Die Haidinger Gastro GmbH haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.2 Die Haidinger Gastro GmbH verpflichtet sich die Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haften wir nicht für unsere Erfüllungsgehilfen.
9. Garantie und Teilnehmerzahl
9.1. Die endgültige Anzahl der Teilnehmer an einer Veranstaltung muss der Haidinger Gastro GmbH bis spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben werden, ansonsten wird die ursprünglich bestellte Personenanzahl als Garantiezahl angenommen. Sollten am Veranstaltungstag mehr Gäste als vereinbart anwesend sein, werden dieses nachverrechnet.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Erfüllungsort ist der Sitz der »Haidinger Gastro GmbH«.
10.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
10.3 Der Gerichtsstand ist Linz. Es gilt österreichisches Recht.